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Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde
Veräußert eine erschließungspflichtige Gemeinde ein Grundstück und übernimmt der Erwerber dabei die vertragliche Verpflichtung, für die zukünftige Erschließung des Grundstücks einen bestimmten Betrag zu zahlen, ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück (Fortsetzung des , NWB EAAAA-89121, BStBl 2002 II S. 93; Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 123 Abs. 1, § 127 Abs. 1, § 133 Abs. 3 Satz 5, § 134, § 135 Abs. 1 BauGB; § 118 Abs. 2 FGO; § 40, § 42 AO).
(1) Dass bei dem im Leitsatz geschilderten Sachverhalt Gegenstand des Erwerbsvorgang regelmäßig nur das unerschlossene Grundstück ist, gilt nicht nur dann, wenn der Erwerber die Erschließungskosten mittels eines gesonderten Vertrags übernimmt, sondern auch dann, wenn eine solche ...