Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei freiberuflicher Mitbenutzung
Leitsatz
1. Zur Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei freiberuflicher Mitbenutzung.
2. Ein Wohngrundstück wird in seiner Eigenart als Einfamilienhaus nicht dadurch wesentlich beeinträchtigt, daß die freiberuflich genutzten Räume baulich von der Wohnung getrennt sind und eine gewisse Selbständigkeit innerhalb eines äußerlich einheitlich erscheinenden Gebäudes aufweisen.
3. Soweit das Grundstück in seinem äußeren Erscheinungsbild sich als Einfamilienhaus darstellt, kommt der inneren Gestaltung nur nachrangige Bedeutung zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 172 BAAAA-92125
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