Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GK Nr. 1 vom Seite 2

Geschäftskorrespondenz: Klare Gedanken – klare Texte

Erwin Bauschmann

Für geschäftliche Korrespondenz gilt prinzipiell das Gleiche, das für jegliche Kommunikation gilt: „Schreib’ wie Du sprichst, aber sprich nicht so, wie Du schreibst!“ Denn es kommt nicht darauf an, was der „Sender“ sagt, sondern darauf, was beim „Empfänger“ ankommt.

Info

Bestandteil jeder Abschlussprüfung – sowohl des Teils 1 (Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen mit Inhalten aus den Lernfeldern 2 und 3) als auch von Teil 2 (Prozessorientierte Organisation von Großhandels- bzw. Außenhandelsgeschäften mit Inhalten aus den relevanten übrigen Lernfeldern) – ist das Verfassen von geschäftlichen Kommunikationstexten, sei es eine geschäftliche E-Mail oder ein klassischer Geschäftsbrief.

Während bei der direkten persönlichen Kommunikation – sei es als Gespräch von Angesicht zu Angesicht, per Telefon oder mittels Video-Konferenz – Missverständnisse i. d. R. sofort ausgeräumt bzw. gar nicht erst entstehen können, weil der Kommunikationspartner (Kunde, Lieferer) unmittelbar korrigierend und richtigstellend eingreifen kann, fehlt diese Möglichkeit bei schriftlicher Kommunikation. Daher muss jeder „Sender“ seine Botschaft klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Das ...