Finanzierung | Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum (KFW)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude zum anpassen. Hierauf macht die KfW aufmerksam.
Das ändert sich in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum :
Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert.
Bei Eigenleistungen sind ab dem auch die Materialkosten förderfähig.
Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mitgefördert.
Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Weitere Details zur Förderung für effiziente Gebäude hat die KfW auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: KfW, Newsletter v. (il)
Fundstelle(n):
GAAAJ-30110