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NWB Nr. 1 vom Seite 4

Der Verlust von Gesellschafterfinanzierungshilfen im Privatvermögen

André Deutschländer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 47Mit dem neuen BMF-Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen sowie Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen nach Maßgabe des § 17 Abs. 2a EStG v.  (BStBl 2022 I S. 897) endete eine über sieben Jahre andauernde Odyssee, deren Anfang die Finanzgerichts- und BFH-Entscheidungen zum Anschaffungskostenbegriff i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG nach Inkrafttreten des MoMiG bildeten und deren Fortgang in den vergangenen Jahren durch die neuen Rechtsprechungsgrundsätze des VIII. Senats (vgl. , BStBl 2020 II S. 831, und v.  - VIII R 18/16, BStBl 2020 II S. 833), die das Konkurrenzverhältnis § 17/§ 20 EStG entstehen ließen, sowie schließlich durch das Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a EStG mit dem sog. JStG 2019, welcher zahlreiche Anwendungsfragen in der täglichen Steuerpraxis aufwarf, geprägt war. Nachfolgend steht die einkommensteuerrechtliche Behandlung im Rahmen der Einkünfte nach § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2a EStG dem Grunde und der Höhe nach im Fokus.

Darlehensverluste (§ 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG)

[i]Gesellschaftsrechtliche VeranlassungZu den nachträglichen Anschaffungskosten gehören Darlehensverluste, soweit die Gewährung des Darlehens oder das Stehenlassen des Darlehens in der Krise de...BStBl 2022 I S. 897BStBl 1999 I S. 545BStBl 2010 I S. 832

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