Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aussetzung von Sanktionen bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach §§ 325, 325a HGB
[i]BfJ, www.bundesjustizamt.de, Startseite„In Abstimmung“ mit dem BMJ wird das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag am endet, doch nicht vor dem ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten, wenn diese ihre Pflichten nach §§ 325, 325a HGB nicht rechtzeitig erfüllen. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, heißt es in einem „allgemeinen Hinweis“ auf der Startseite des Bundesamts.