Zurechnung des Mehrgewinns einer freiberuflichen, ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelnden Personengesellschaft aus
der Korrektur eines unrechtmäßigen, nur einem Gesellschafter anzulastenden Betriebsausgabenabzugs
Leitsatz
Ein im laufenden Gesamthandsgewinn enthaltener, bestandskräftig festgestellter Mehrgewinn einer freiberuflichen Personengesellschaft,
der auf unberechtigt und ohne Wissen der übrigen Gesellschafter treuwidrig als Betriebsausgaben verbuchte Privatausgaben eines
Gesellschafters zurückzuführen ist, ist bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nicht nur diesem Gesellschafter
allein, sondern allen Gesellschaftern nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn keine Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass die übrigen Gesellschafter etwaige Regress- und Ausgleichsansprüche gegen den veruntreuenden Gesellschafter
nicht durchzusetzen können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1176 Nr. 14 EStB 2019 S. 511 Nr. 12 GAAAJ-29920
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.04.2018 - 13 K 13227/16
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