Spätaussiedler, denen diese Eigenschaft gemäß § 15 BVFG durch das Bundesverwaltungsamt bescheinigt wird, sind als Statusdeutsche
i.S.d. Art. 116 Abs. 1 Alt. 2 GG schon ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise nach Deutschland und der damit einhergehenden Begründung
eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG kindergeldberechtigt (Anschluss an Urteile
des , juris, und des , juris).
Auf den Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 BVFG kommt es nicht an, da diese nur deklaratorische Bedeutung
für die Eigenschaft als Statusdeutscher hat.
Fundstelle(n): RAAAJ-29896
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 18.11.2022 - 3 K 2028/15 Kg
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.