Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer
Lohnsteueraußenprüfung
Leitsatz
Kommt es im Falle einer ausländischen juristischen Person oder Gesellschaft nach dem maßgeblichen ausländischen Recht auf
gesellschaftsinterne Vorgänge an, so trifft die juristische Person oder Gesellschaft eine Mitwirkungspflicht an der Feststellung,
ob ein gesetzlicher Vertreter im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt.
Unterzeichnet bei grundsätzlich gemeinschaftlicher Vertretungsbefugnis nur ein gesetzlicher Vertreter die Prozessvollmacht
kann der andere gesetzlicher Vertreter die Klage genehmigen. Ohne Genehmigung ist die Klage nur zulässig, wenn die Alleinvertretungsberechtigung
nachgewiesen ist. Die Vernehmung des anderen gesetzlichen Vertreters als Zeuge für die Erteilung der nach dem Gesellschaftsvertrag
möglichen Erteilung einer Alleinvertretungsberechtigung des handelnden gesetzlichen Vertreters scheidet als Nachweis aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAJ-29895
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 20.12.2021 - 2 K 1508/20
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