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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 15 V 2871/12 A(AO)

Gesetze: AnfG § 1 Abs. 1; AnfG § 3 Abs. 1; AnfG § 13; AO § 119 Abs. 1; AO § 191 Abs. 1; FGO § 69

Duldungsbescheid bei Kontoleihe: Bestimmtheitsgebot, Bezeichnung der Gutschriften als angefochtene Rechtshandlungen

Leitsatz

Ein auf die geduldete Kontoüberlassung zugunsten des Steuerschuldners gestützter Duldungsbescheid gegen den Vollmachtgeber und Kontoinhaber ist wegen mangelnder inhaltlicher Bestimmtheit rechtswidrig, wenn weder in dem Bescheid nebst Anlagen noch in den darin in Bezug genommenen Unterlagen angegeben wird, welche auf Anweisung des Steuerschuldners von dessen Kunden vorgenommenen Einzahlungen auf das Konto des Vollmachtgebers angefochten werden und der Bescheid daher die angefochtenen Rechtshandlungen nicht erkennen lässt.

Fundstelle(n):
NAAAJ-29893

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Beschluss v. 12.10.2012 - 15 V 2871/12 A(AO)

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