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Kurzfassung zum Beitrag von Götz, NWB-EV 1/2023 S. 18

Einkommensteuerliche Folgen der Ausschlagung einer Erbenstellung gegen Abfindung

Dr. Hellmut Götz

Die Ausschlagung einer Erbschaft gegen Abfindung wird aus erbschaftsteuerlicher Sicht häufig angeraten, um postmortal testamentarische Anordnungen korrigieren zu können. Die erbschaftsteuerlichen Folgen sind in § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG geregelt und weitgehend geklärt. Der Ausschlagende, der die Abfindung vom Erben erhält, erwirbt diese erbschaftsteuerlich vom Erblasser. Zweifelhaft und umstritten ist hingegen die einkommensteuerliche Einordnung der Ausschlagung der Erbenstellung gegen Abfindung. Diese wird in der Literatur nur vereinzelt behandelt. Die Finanzverwaltung hat sich im BMF-Schreiben zur „ertragsteuerlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung“ unter Berufung auf ein Urteil des BFH positioniert. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen eine Abfindung soll der entgeltlichen Veräußerung des Erbteils gleichstehen. Dr. Hellmut Götz beleuchtet isoliert die ertragsteuerliche Einordnung der Ausschlagung der Erbenstellung gegen Abfindung.

Kernaussagen

  • Die einkommensteuerlichen Folgen einer Ausschlagung einer Allein-/Miterbeneinsetzung gegen Abfindung sind nach fast 40 Jahren noch immer zweifelhaft und umstritten (siehe BStBl 1985 II S. 55

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