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NWB Nr. 52 vom Seite 3692

Wann ist eine Rechnung berichtigungsfähig?

Andreas Fietz und Pia Brohl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3706Der BFH hält in seiner jüngsten Rechtsprechung (, NWB WAAAJ-24472) an den Voraussetzungen für eine berichtigungsfähige Rechnung fest. Er schließt einen rückwirkenden Vorsteuerabzug aus, wenn der Leistende unter Annahme der Reverse-Charge-Regelung nach § 13b Abs. 1 UStG ursprünglich eine Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis ausstellte.

I.

1. Sachverhalt

[i]Ursprüngliche Rechnungen ohne gesonderten SteuerausweisDeutsche Unternehmer erbrachten Dienstleistungen an die Klägerin mit Sitz in Luxemburg und stellten Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis aus. Die Rechnungen enthielten den Hinweis „Reverse Charge“, „steuerfrei“ oder nur die Angabe „0% Umsatzsteuer“. Im Rahmen einer Betriebsprüfung stellte sich heraus, dass sich die geschäftliche Leitung der Klägerin tatsächlich im Inland befindet und die Leistungen daher in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Leistenden stellten folglich erstmalig berichtigte Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis aus. Die Klägerin machte den Vorsteuerabzug rückwirkend im Voranmeldungszeitraum der erstmaligen Rechnungsstellung geltend. [i]BFH versagt rückwirkenden VorsteuerabzugDer BFH versagt den rückwirkende...

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