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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Pilotgruppe legt Eckpunkte für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU vor

Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), werden zukünftig auch kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsinformationen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegen müssen. Mittelbar bestehen auch für zahlreiche andere KMU Nachhaltigkeitsberichtspflichten durch Anforderungen von Stakeholdern, wie etwa Banken, Versicherungen oder anderen Unternehmen in den Wertschöpfungsketten. Die von dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Pilotgruppe KMU-Reporting hat in einem Eckpunktepapier Vorschläge für eine angemessene und handhabbare Gestaltung eines Standards und wei...

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