BFH - I R 26/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Aktie; Anteilserwerb; Eigenhandel; Finanzunternehmen
Rechtsfrage
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Erwerb eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG bei deren Einsatz als Akquisitionsgewährung anzunehmen sein?
Gesetze: KStG § 8b Abs 7 S 2, AktG § 71 Abs 1 Nr 8
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
WAAAJ-29689