BFH  - I R 26/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Aktie; Anteilserwerb; Eigenhandel; Finanzunternehmen

Rechtsfrage

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Erwerb eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG bei deren Einsatz als Akquisitionsgewährung anzunehmen sein?

Gesetze: KStG § 8b Abs 7 S 2, AktG § 71 Abs 1 Nr 8

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.12.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
WAAAJ-29689