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Mandat | Steuerberater kein Fachkundiger im SV-Recht
Der Steuerberater, der eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vornimmt (hier: Versicherungsfreiheit), handelt jedenfalls dann gegen jede Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zutage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des zuständigen Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen beitragsrechtlichen Pflichten auf einen Steuerberater unterlassen, dessen Handlungsweise zu hinterfragen, handeln schuldhaft (vgl. § 24 Abs. 2 SGB IV).
Nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ein auf eine durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellte Beitragsforderung entfallender Säumniszuschlag nicht zu erheben, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von ...