Die Einnahmen-Überschussrechnung
1. Aufl. 2023
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Auch für den Veranlagungszeitraum 2022 hat das BMF den Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung überarbeitet. Der folgende Gesamtüberblick zeigt die Änderungen auf und leistet Hilfestellung beim Ausfüllen. Die aktualisierte Checkliste am Ende des Beitrags erleichtert das schnelle Finden der richtigen Zeilen im Vordruck und die Erstellung der notwendigen Aufzeichnungen. Durch Ergänzung der zugehörigen Kennziffern und Sachbereiche ist die Checkliste Taxonomie-konform.
I. Inhaltliche und technische Anforderungen
Unternehmer können ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) ermitteln, sofern sie nicht verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen, oder nicht freiwillig bilanzieren. In diesem Fall sind mit der Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR sowie die ergänzenden Vordrucke nach § 60 Abs. 4 EStDV an die Finanzverwaltung zwingend elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung ist nach § 87a Abs. 6 AO nur mit elektronischer Authentifizierung zulässig.
Für jeden Betrieb ist jeweils eine separate Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen, d. h. auch wenn nur verschiedene geringfügige Nebentätigkeiten ausgeübt werden, ist grundsätzlich für jede Tätigkeit eine eigene Anlage EÜR auszufü...