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Auswirkung der verspäteten Offenlegung aufgrund vermeintlicher „Ausweitung der Offenlegungsfrist“ durch das BfJ auf die Abschlussprüfung
I. Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2021 wurde im August 2022 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 stellt der Abschlussprüfer fest, dass die Einreichung der Unterlagen für den Jahresabschluss 2021 erst am erfolgt ist.
II. Fragestellung
Welche Auswirkungen hat die im Rahmen der Offenlegung verspätete Einreichung der Unterlagen auf die Prüfung des Jahresabschlusses 2022?