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BVerfG Urteil v. - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83 BStBl 1985 II S. 475

Gesetze: EStG § 15

Zur personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung; hier: Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen

Leitsatz

1. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (im Anschluß an BVerfGE 25, 28 (Fußnote: BStBl 1969 II S. 389)).

2. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn bei der Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung von der - wenn auch widerlegbaren - Vermutung auszugehen ist, Ehegatten verfolgten gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen.

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 475
PAAAA-92061

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Online-Dokument

BVerfG, Urteil v. 12.03.1985 - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83

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