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NWB BB 1/2023 S. 6

Handelsregister: Freier Datenabruf birgt Risiken

Seit August 2022 können Inhalte aus dem Handelsregister über das gemeinsame Registerportal der Länder unter https://go.nwb.de/i96fd kostenfrei ohne Registrierung abgerufen werden. Leider können dabei u. U. sensible Daten, wie z. B. Privatanschriften oder erteilte Vollmachten, eingesehen werden. Unternehmer sollten prüfen, welche Daten genau abrufbar sind. Sollen sensible Daten aus dem Handelsregister gelöscht werden, muss das beim zuständigen Gericht beantragt werden. Zuständig ist das Handelsregister bei dem Amtsgericht, das die Eintragung vorgenommen hat. Das Gericht prüft, ob eine Eintragung im Handelsregister unzulässig ist. Ein Notar wird nicht benötigt.

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