Betriebsprüfung | Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 (BMF)
Das BMF hat die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum bekannt gegeben ().
Für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab gelten die in der Anlage des BMF-Schreibens aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im - (BStBl I 2022 Seite 583) angefügte Zuordnungstabelle.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
NAAAJ-29332