Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit Lohnsteuer-Haftungsbescheid; Vorverfahren gegen Haftungsbescheid ersetzt nicht Vorverfahren gegen Pauschalierungsbescheid; rügelose Einlassung zur Sache ist keine Zustimmung zur Sprungklage
Leitsatz
1. Ein Pauschalierungs- (Steuer-) und ein Haftungsbescheid können, sofern Pauschalierungs- und Haftungsschuld erkennbar getrennt sind, äußerlich in einer Verfügung verbunden werden.
2. Wird in einem derartigen Fall nur der Haftungsbescheid mit dem Einspruch angegriffen, ersetzt das zum Haftungsbescheid durchgeführte Vorverfahren nicht ein zur Erhebung der Anfechtungsklage gegen den Pauschalierungsbescheid erforderliches Vorverfahren.
3. Die rügelose Einlassung zur Sache ist keine Zustimmung des FA zur Sprungklage i.S. des § 45 Abs. 1 Satz 1 FGO.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 266 OAAAA-92031
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