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Steuerbarer und steuerpflichtiger Verzicht auf das Recht zur Privatliquidation
Der BFH entscheidet zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht eines entgeltlichen Verzichts auf das Recht zur Privatliquidation und sämtlicher entstehender finanzieller Nachteile.
I. Leitsatz (amtl.)
Verzichtet der Chefarzt gegenüber dem Träger der Klinik, an der er tätig ist, auf das ihm durch die Klinik eingeräumte Recht zur Privatliquidation gegen monatliche Ausgleichszahlungen, die der Klinikträger leistet, um auch insoweit selbst gegenüber Privatversicherten abrechnen zu können, liegt eine steuerbare Verzichtsleistung vor, die nicht als Verzicht auf die zukünftige Erbringung von Heilbehandlungsleistungen gegenüber den Privatversicherten steuerfrei ist.
II. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Steuerbarkeit und Steuerpflicht eines entgeltlichen Verzichts auf das Recht zur Privatliquidation und sämtlicher entstehender finanzieller Nachteile.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war als Professor für Medizin an einer Universität beschäftigt. Im Streitzeitraum war er zudem als Direktor einer Klinik tätig. Aufgrund einer ihm nach §§ 7 ff. Hochschulnebentätigkeitsverordnung (HNtVO) als „Altvertragler“ erteilten beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsgenehmigung war er berechtigt, Patien...