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Steuerrecht | Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei einer Betriebsaufgabe
Bei einer Betriebsaufgabe, bei der ein Teil des Betriebsvermögens gegen wiederkehrende Bezüge verkauft wird, hat der Unternehmer ebenso wie bei einer Betriebsveräußerung ein Wahlrecht, ob er den Gewinn aus dem Verkauf sofort versteuert und die Tarifermäßigung des § 34 EStG in Anspruch nimmt oder ob er die wiederkehrenden Bezüge erst bei Zufluss versteuert, sobald sie die Summe aus Kapitalkonto und Aufgabekosten abzüglich des gemeinen Wertes der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter überschreiten.
Das Wahlrecht [i]Vorteil der Zuflussversteuerung zwischen Sofort- und Zuflussversteuerung wird von der Finanzverwaltung und vom BFH bei einer Betriebsveräußerung i. S. von § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG gewährt. Die Zuflussbesteuerung soll bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Bezüge das Risiko abmildern, dass der Unternehmer nach dem Verkauf vorzeit...