Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit durchschnittlichem Steuersatz jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Regreßverzicht); Anforderungen ab Haftungsbescheid
Leitsatz
Bei der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungsweg nach § 42d EStG darf die für mehrere Arbeitnehmer nachzufordernde Lohnsteuer jedenfalls dann unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes ermittelt werden, wenn die individuelle Ermittlung der Lohnsteuer schwierig ist, der Arbeitgeber gegen die Höhe des durchschnittlichen Steuersatzes keine Einwendungen erhoben hat und von vornherein nicht beabsichtigt, bei den Arbeitnehmern in Höhe seiner Inanspruchnahme Regreß zu nehmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1985 II Seite 170 PAAAA-92009
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