Corona | Verlängerung der steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen (BMF)
Das BMF hat den zeitlichen Anwendungsbereich der gemeinnützigkeits- und umsatzsteuerrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene verlängert ().
Der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl I S. 498) und dessen Ergänzungen vom (BStBl I S. 543) sowie der (BStBl I 2021 S. 57), vom (BStBl I S. 855), vom (BStBl I 2022 S. 2500) und vom (BStBl I S. 2476) wird über den hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis durchgeführt werden.
Dies gilt nicht für die Absätze 2 bis 4 unter Abschnitt VII. des (BStBl I S. 498) in der Fassung des (BStBl I 2021 S. 57). Zu den umsatzsteuerlichen Regelungen wird auf das (BStBl I S. 2500) verwiesen.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (RD)
Fundstelle(n):
VAAAJ-29030