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Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2022/2023
Gesetzesänderungen im Überblick
Durch und im Zusammenhang mit folgenden Gesetzen ergeben sich im Umsatzsteuerrecht zum Jahreswechsel 2022/2023 an zahlreichen Stellen Änderungen.
Bürokratieentlastungsgesetz III v. (BGBl 2019 I S. 1746);
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. (BGBl 2021 I S. 5250);
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz v. (BGBl 2022 I S. 1743);
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen v. (BGBl 2022 I S. 1838);
Jahressteuergesetz 2022 (vom Bundestag am in 2. und 3. Lesung verabschiedet, Zustimmung Bundesrat am …).
I. USt-Voranmeldungen bei neu gegründeten Unternehmen
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (Bürokratieentlastungsgesetz III v. , BGBl 2019 I S. 1746) war in § 18 Abs. 2 UStG folgender Satz angefügt worden: „Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 ist abweichend von Satz 4 in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt hat, die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer umzurechnen und in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalender...