Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 23 | Umsatzsteuer: Steuerfreie ärztliche Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen
Ärztliche Heilbehandlungen sind nach einem erfreulichen Urteil des FG Schleswig-Holstein gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Die Steuerbefreiung für Heilbehandlungen bei der Umsatzsteuer ist ein absoluter Dauerbrenner. Jetzt ist wieder ein neues Verfahren hierzu beim Bundesfinanzhof anhängig.
Das Schleswig-Holsteinische FG hat erfreulicherweise in erster Instanz entschieden: Ärztliche Heilbehandlungen sind auch dann gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Die Anwendung der Steuerbefreiung für Heilbehandlungen wird – so das Finanzgericht – nicht dadurch verhindert, dass der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Krankenhausbehandlungen dem Grunde nach eröffnet ist.
Die Klägerin erbrachte Leistungen im Bereich der ästhetisch-plastischen Chirur...