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FG Münster Urteil v. - 9 K 3170/19 F

Gesetze: EStG § 15a Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 15a Abs. 4; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

Einkünfteermittlung

Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz

1. Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (hier: Zeitpunkt, in dem ein Restaurantbetrieb vollständig eingestellt und dies sowohl gegenüber der Stadt als auch dem Finanzamt erklärt wurde, die letzte Erlösbuchung erfolgt und kein Personal mehr beschäftigt worden ist und auch mit einem während des Gaststättenbetriebs angebotenen Cateringservice keine Umsätze mehr erzielt worden sind).

2. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderungen des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, falls ein solcher Anspruch wertlos ist, im Sonderbetriebsvermögen noch nicht bei Betriebsaufgabe, sondern erst bei Beendigung der Mitunternehmerstellung, also beim Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft wertzuberichtigen, da erst zu diesem Zeitpunkt der Verlust im Sonderbetriebsvermögen realisiert wird.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2801 Nr. 48
BB 2022 S. 2801 Nr. 48
BBK-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 201
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 31
DStRE 2023 S. 1153 Nr. 19
GStB 2023 S. 77 Nr. 3
SAAAJ-28876

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 20.07.2022 - 9 K 3170/19 F

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