Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
1. Das negative Kapitalkonto des Gesellschafters einer Personengesellschaft fällt zum Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass
ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt, spätestens im Moment
der Betriebsveräußerung oder -aufgabe (hier: Zeitpunkt, in dem ein Restaurantbetrieb vollständig eingestellt und dies sowohl
gegenüber der Stadt als auch dem Finanzamt erklärt wurde, die letzte Erlösbuchung erfolgt und kein Personal mehr beschäftigt
worden ist und auch mit einem während des Gaststättenbetriebs angebotenen Cateringservice keine Umsätze mehr erzielt worden
sind).
2. Zumindest bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind Darlehensforderungen des Gesellschafters gegenüber der
Gesellschaft, falls ein solcher Anspruch wertlos ist, im Sonderbetriebsvermögen noch nicht bei Betriebsaufgabe, sondern erst
bei Beendigung der Mitunternehmerstellung, also beim Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft
wertzuberichtigen, da erst zu diesem Zeitpunkt der Verlust im Sonderbetriebsvermögen realisiert wird.
Fundstelle(n): BB 2022 S. 2801 Nr. 48 BB 2022 S. 2801 Nr. 48 BBK-Kurznachricht Nr. 5/2023 S. 201 DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 31 DStRE 2023 S. 1153 Nr. 19 GStB 2023 S. 77 Nr. 3 SAAAJ-28876
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