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Steuerrecht | Avalprovisionen als Schuldzinsen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG
Zu den beschränkt abziehbaren Schuldzinsen gehören Avalprovisionen für eine Bankbürgschaft nur dann, wenn durch die Bürgschaft die Rückzahlung von Darlehen gesichert wird. Anderenfalls wird die Avalprovision nur für eine Geschäftsbesorgung, nämlich für die Bereitstellung einer Bürgschaft, gezahlt und nicht vom Schuldzinsenbegriff erfasst.
Der [i]Kläger war Tankstellenpächter Kläger betrieb eine Tankstelle, die er vom Mineralölunternehmen A gepachtet hatte. Nach dem Pachtvertrag musste der Kläger eine Bankbürgschaft stellen, die der Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit A und der Beistellung des Agenturbestands diente. Der Kläger schloss mit der Bank B einen Kreditvertrag für Avalkredite ab und zahlte an diese eine Avalprovision. Außerdem stellte der Kläger der B eine Ausfallbürg...