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Online-Nachricht - Mittwoch, 21.12.2022

Spekulationsgewinn bei Verkauf eines vermieteten Mobilheims innerhalb von zehn Jahren

Der Verkauf eines vermieteten Mobilheims innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn führt zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften. Zwar ist das Mobilheim kein Grundstück, für das die zehnjährige Spekulationsfrist gilt, sondern ein bewegliches Wirtschaftsgut, für das grundsätzlich eine einjährige Spekulationsfrist gilt. Allerdings verlängert sich die einjährige Spekulationsfrist auf zehn Jahre, wenn das Mobilheim in mindestens einem Jahr zur Einkünfteerzielung genutzt worden ist.

Hintergrund: Spekulationsgewinne sind als sog. sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Die Spekulationsfrist beträgt bei Grundstücken zehn Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern ein Jahr. Wird das andere Wirtschaftsgut jedoch zumindest in einem Kalenderjahr für die Erzielung von Einkünften genutzt, verlän...