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RENO Nr. 12 vom Seite 8

Kommentierte Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann.

Verfahrensgebühr im Zwangsversteigerungsverfahren gegen Gesamtschuldner

Entscheidung

KIEHL OAAAJ-25464.

Leitsatz

Vertritt der Rechtsanwalt den Gläubiger in einem Zwangsversteigerungsverfahren über mehrere Bruchteile eines Grundstücks wegen einer Forderung, für die die Miteigentümer als Gesamtschuldner haften, dann handelt es sich um eine Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG und erhält der Anwalt für das Verfahren nur eine 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG.

Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldner 1 und 2 die Zwangsversteigerung in die hälftigen Miteigentumsanteile an einer Eigentumswohnung. Die Schuldner sind Eheleute und schulden für die Forderung der Gläubigerin gesamtschuldnerisch. Das Amtsgericht ordnet die Versteigerung an und hat zwei Beitritte der Gläubigerin zugelassen.

Fragen hierzu

  1. Was ist eine Zwangsversteigerung?

  2. In welchem Gesetz ist das Verfahren zur Zwangsversteigerung geregelt?

  3. Wie läuft das Zwangsversteigerungsverfahren ab?

  4. Welches Vollstreckungsorgan ist für das Zwangsversteigerungsverfahre...

Lösung