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FG Bremen Urteil v. - 1 K 74/20 (6)

Gesetze: EStG § 34c Abs. 5

Tätigkeit eines angestellten Orthopädietechnikermeisters/Werkstattleiters in einer bereits bestehenden ausländischen Klinik nicht nach dem Auslandstätigkeitenerlass steuerbefreit

Leitsatz

Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Tätigkeit eines angestellten Orthopädietechnikermeisters/Werkstattleiters, der in einer bereits bestehenden ausländischen Prothesen- und Orthesenklinik unter anderem Prothesen- und Orthesentechniker ausbildet, Personal aquiriert, Klinikabläufe organisiert, Budget- und Materialverantwortung trägt sowie sonstige Managementaufgaben erledigt, vom Finanzamt nicht nach § 34c Abs. 5 EStG in Verbindung mit dem Auslandstätigkeitserlass „ATE”; IV B – S 2293 – 50/83, BStBl 1983 I S. 470) steuerfrei gestellt wird.

Fundstelle(n):
BAAAJ-27995

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Bremen, Urteil v. 15.09.2022 - 1 K 74/20 (6)

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