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BFH Urteil v. - VI R 8/82 BStBl 1984 II S. 256

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2

Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 sein

Leitsatz

Ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977 kann auch darin bestehen, daß dieser es unterläßt, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen, obwohl sich ihm innerhalb der Einspruchsfrist die Geltendmachung von dem FA bisher nicht bekannten Tatsachen hätte aufdrängen müssen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 256
EAAAA-91904

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BFH, Urteil v. 25.11.1983 - VI R 8/82

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