USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 1

EuGH entscheidet zur und über die Organschaft

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der EuGH hat endlich die langerwarteten Entscheidungen zur deutschen Organschaften gefällt:

Beide Umsatzsteuersenate des BFH hatten den EuGH in Vorabentscheidungsersuchen zu Fragen der nach deutschem Recht geregelten Organschaft angerufen. Die Generalanwältin hatte die bisherige Beurteilung des nationalen Rechts nicht für unionsrechtskonform gehalten. Dem ist der EuGH nicht gefolgt, so dass die deutsche Regelung, wonach der Organträger die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen hat, die der Organkreis verwirklicht hat, mit der MwStSystRL vereinbar ist. Daher ist § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht unionsrechtswidrig. Hätte der EuGH die deutsche Regelung verworfen und den Unternehmen ein Berufungsrecht auf Art. 11 MwStSystRL gewährt, hätte der Organträger weder die eigenen noch die Umsätze der Organgesellschaft besteuern müssen. Das hätte zu massiven Umsatzsteuerausfällen geführt..

Allerdings hat der EuGH den Anwendungsbereich der Organschaft erweitert, weil eine stimmrechtsbezogene Mehrheitsbeteiligung nicht erforderlich ist. Außerdem ist mehr als fraglich, ob die deutsche Beurteilung, dass Leistungen innerhalb des Organkreises generell nichtsteuerbare Innenumsätze sind, so aufrechterhalten werden kann. Auch wenn die Umsetzung der Entscheidung durch die nationale Rechtsprechung abzuwarten bleibt, ist schon jetzt absehbar, dass der EuGH zwar einige Fragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Organschaft geklärt hat, gleichzeitig aber neue Zweifelsfragen aufgeworfen hat.

Mit herzlichen Grüßen, ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 23 / 2022 Seite 1
VAAAJ-27851