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Einkommensteuer | Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs (BFH)
Ein Mehrgewinn, der aus der
Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im
laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch
Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen
Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen
ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Streitig ist, ob Mehrgewinne, die ein untreuer Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft, die ihre Gewinne nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, unter Vorspiegelung von Betriebsausgaben zu Unrecht entnommen hatte, dem untreuen Gesellschafter allein als Sonderbetriebseinnahmen oder den Gesellschaftern nach Maßgabe des gesellsch...