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BMF 21.11.2022 III C 2 - S 7030/20/10006 :006, StuB 23/2022 S. 950

Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) vom (BGBl 2022 I S. 1838) hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes i. H. von 7 % für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den hinaus befristet bis zum verlängert. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, die in dem , NWB MAAAH-52675 (BStBl 2020 I S. 610), enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Regelungen des NWB MAAAH-52675, befristet bis zum weiterhin anzuwenden.

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