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Lohnsteuer; | negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 1991 (§ 39a EStG)
Hinsichtlich der Eintragung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die sich bei Vornahme von AfA nach § 7 Abs.5 EStG ergeben, als Freibetrag auf der LSt-Karte weist die OFD Münster in ihrer Vfg. v. - S 2365 - 43 - St 15 - 31 auf folgendes hin: Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen wie bisher bei der Feststellung des Freibetrags nicht berücksichtigt werden, wenn sie bei Gebäuden entstanden sind, die erst im Laufe des Kj angeschafft oder fertiggestellt worden sind (§ 39a Abs.1 Nr.5 letzter Satz EStG). Für Verluste, die sich bei der Vornahme von AfA nach § 7 Abs.5 EStG für Gebäude ergeben, die im Jahre 1991 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann ein Freibetrag erst ab dem Jahre 1992 auf der LSt-Karte eingetragen werden.