Zur finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft, wenn Organträger eine Personengesellschaft mit beschränkt steuerpflichtigem Gesellschafter
Leitsatz
Ist Organträger eine OHG oder KG und sind ein oder mehrere Gesellschafter beschränkt einkommensteuerpflichtig, so ist die in diesem Falle nach § 7a Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 KStG a.F. (= § 14 Nr. 3 Satz 3 KStG 1977) erforderliche finanzielle Eingliederung ,,im Verhältnis zur Personengesellschaft selbst'' nur dann gegeben, wenn die Anteile an der Organgesellschaft zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) der OHG oder KG gehören oder zumindest wirtschaftliches Eigentum der OHG oder KG gegeben ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 690 EAAAA-91862