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Erbrecht | Zur Unwirksamkeit einer maschinenschriftlich verfügten Enterbung (OLG)
Die Unwirksamkeit einer maschinenschriftlich verfügten Enterbung führt nach § 2085 BGB nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Testaments, wenn der Erblasser die Enterbung durch eine zusätzliche, eigenhändig verfasste Verfügung bekräftigt hat. Die ausdrückliche Enterbung eines Abkömmlings erstreckt sich, wenn kein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann, im Zweifel nicht auch auf die Abkömmlinge des Enterbten. Ein abweichender Wille des Erblassers muss in der letztwilligen Verfügung angedeutet sein. Dafür reicht die ausdrückliche Enterbung des Abkömmlings nicht.
Quelle: , NWB QAAAJ-24918