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Inflationsausgleichsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „Zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz – kurz: InflAusG: BT-Drucks. 20/3496 vom ) unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen und des Berichts des Bundestags-Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/4378 vom ) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte am (BR-Drucks. 576/22).