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IWB Nr. 23 vom

Teilrevision der Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise in Japan

Noriaki Ishigami und Yukiko Kono

Die nationale Steuerbehörde (National Tax Agency – NTA) in Japan hat mit Wirkung v.  die Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise überarbeitet. Die neu veröffentlichten japanischen Verwaltungsgrundsätze und die darin enthaltenen Leitlinien sind für multinationale Unternehmen, die Darlehen an ihre Tochtergesellschaften in Japan vergeben, von großer Bedeutung.

I. Überblick über die Änderungen (Finanztransaktionen)

Insbesondere mit den Änderungen im Kapitel 3 der Verwaltungsgrundsätze für Verrechnungspreise („Außenprüfung“) berücksichtigte die NTA die neuen Leitlinien zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2017 und 2022, wie die sachgerechte Abgrenzung des tatsächlichen Geschäftsvorfalls sowie Kriterien der kaufmännischen Rationalität. Zuvor sahen die Verwaltungsgrundsätze für die Verprobung von Verrechnungspreisen eine bestimmte Hierarchie der Verrechnungspreismethoden vor. Bei der Revision wurde diese Hierarchie der Methoden komplett gestrichen.

II. Auswirkungen auf Transaktionen zur Aufnahme von Darlehen bei ausländischen Tochtergesellschaften

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