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Sächsisches FG Urteil v. - 8 K 179/17 (Kg)

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 S. 1, EGV 883/2004 Art. 12 Abs. 1, EGV 883/2004 Art. 67, AEUV Art. 48

Keine Kindergeldanspruchsberechtigung der in Polen mit dem Kind wohnenden Mutter durch den für nicht mehr als 24 Monate von polnischen Arbeitgebern ins Inland entsandten Kindsvater

Leitsatz

Ist ein polnischer Kindsvater von Arbeitgebern, die in Polen ihren Sitz haben, für nicht länger als 24 Monate nach Deutschland entsandt worden, unterliegt er im Hinblick auf Familienleistungen weiterhin den Rechtsvorschriften Polens und kann deshalb der in Polen ansässigen Mutter des gemeinsamen Kindes, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat noch unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, keine Anspruchsberechtigung nach einer deutschen Kindergeldbestimmung wie dem § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG vermitteln. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass diese Anspruchsberechtigung für deutsches Kindergeld im deutschen Einkommensteuergesetz niedergelegt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAJ-27364

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Sächsisches FG, Urteil v. 06.06.2018 - 8 K 179/17 (Kg)

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