Anhang VII: Informationen zu Projektionen im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen
In die Berichte gemäß Artikel 18 aufzunehmende Informationen:
Projektionen ohne Maßnahmen, soweit verfügbar, Projektionen mit Maßnahmen und, soweit verfügbar, Projektionen mit zusätzlichen Maßnahmen
die Gesamt-Projektionen für Treibhausgase und separate Schätzungen für die prognostizierten Emissionen von Treibhausgasen aus den unter die Richtlinie 2003/87/EG und die Verordnung (EU) 2018/842 fallenden Emissionsquellen sowie die prognostizierten Emissionen nach Quellen und der prognostizierte Abbau dieser Gase durch Senken gemäß der Verordnung (EU) 2018/841
die Auswirkungen der gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a ermittelten Politiken und Maßnahmen; werden derartige Politiken und Maßnahmen nicht berücksichtigt, so ist dies deutlich anzugeben und zu begründen
die Ergebnisse der für die Projektionen durchgeführten Sensitivitätsanalyse und Informationen über die verwendeten Modelle und Parameter
alle relevanten Verweise auf die Bewertung und die technischen Berichte, die den in Artikel 18 Absatz 4 genannten Projektionen zugrunde liegen
Fundstelle(n):
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JAAAJ-27171