Anhang XII: Nationale Inventarsysteme
Die Informationen gemäß Artikel 37 umfassen Folgendes:
Daten und Methoden, die zum Zwecke der Erstellung nationaler Treibhausgasinventare für Tätigkeiten und Anlagen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG gemeldet werden, damit die Kohärenz der im Rahmen des EU-EHS gemeldeten Treibhausgasemissionen mit den Angaben der nationalen Treibhausgasinventare sichergestellt ist
Daten, die durch die gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zum Zwecke der Erstellung nationaler Treibhausgasinventare eingerichteten Berichterstattungssysteme für fluorierte Treibhausgase der einschlägigen Sektoren erhoben werden
Emissionen und zugrunde liegende Daten und Methoden, die von Einrichtungen zum Zwecke der Erstellung nationaler Treibhausgasinventare gemäß der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 gemeldet werden
Daten, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 gemeldet werden
Daten, die über die geografische Erfassung von Landflächen im Rahmen bestehender Programme und Erhebungen der Union und der Mitgliedstaaten, einschließlich der Flächenstichprobenerhebung über die Bodennutzung/-bedeckung LUCAS und des Copernicus-Programms, erhoben werden.
Fundstelle(n):
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JAAAJ-27171