Anhang I: Allgemeiner Rahmen für Integrierte Nationale Energie- und Klimapläne [1]
Teil 1: Allgemeiner Rahmen
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ABSCHNITT A: NATIONALER PLAN | |||||
1. | ÜBERBLICK UND VERFAHREN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES PLANS | ||||
1.1. | Zusammenfassung | ||||
i. | Politischer,
wirtschaftlicher, umweltpolitischer und sozialer Kontext des Plans | ||||
ii. | Strategie im
Zusammenhang mit den fünf Dimensionen der Energieunion | ||||
iii. | Übersichtstabelle mit den zentralen Zielen, Politiken und Maßnahmen
des Plans | ||||
1.2. | Überblick über die
aktuelle Lage der Politik | ||||
i. | Nationales
Energiesystem, Energiesystem der Union und politischer Kontext des nationalen
Plans | ||||
ii. | Derzeitige Politiken
und Maßnahmen in den Bereichen Energie und Klima im Zusammenhang mit den fünf
Dimensionen der Energieunion | ||||
iii. | Wesentliche Fragen von
länderübergreifender Bedeutung | ||||
iv. | Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung der nationalen Energie- und
Klimapolitik | ||||
1.3. | Konsultationen und
Einbeziehung von nationalen Einrichtungen und Einrichtungen der Union und deren
Ergebnis | ||||
i. | Einbeziehung des
nationalen Parlaments | ||||
ii. | Einbeziehung der
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften | ||||
iii | Konsultation von
Interessenträgern, einschließlich der Sozialpartner, und Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit | ||||
iv. | Konsultationen anderer
Mitgliedstaaten | ||||
v. | Iterativer Prozess mit der Europäischen Kommission | ||||
1.4. | Regionale
Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Plans | ||||
i. | Bestandteile, die
Gegenstand einer gemeinsamen oder koordinierten Planung mit anderen
Mitgliedstaaten sind | ||||
ii. | Erläuterung, wie die regionale Zusammenarbeit in dem Plan
berücksichtigt wird | ||||
2. | NATIONALE ZIELE UND VORGABEN | ||||
2.1. | Dimension
„Dekarbonisierung“ | ||||
2.1.1. | Emissionen und Abbau
von Treibhausgasen
[2] | ||||
i. | Die in Artikel 4
Buchstabe a Absatz 1 genannten Elemente | ||||
ii. | Etwaige weitere
nationale Ziele und Vorgaben, die mit dem Übereinkommen von Paris und den
derzeitigen langfristigen Strategien übereinstimmen Falls dies auf den Beitrag
zur Gesamtverpflichtung der Union zur Reduktion der Treibhausgasemissionen
zutrifft, weitere Ziele und Vorgaben, einschließlich etwaiger
sektorspezifischer Vorgaben und Anpassungsziele | ||||
2.1.2. | Erneuerbare
Energie | ||||
i. | Die in Artikel 4
Buchstabe a Ziffer 2 genannten Elemente | ||||
ii. | Erwartete Zielpfade
für den sektorspezifischen Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen am
Bruttoendenergieverbrauch im Zeitraum 2021-2030 in den Sektoren Strom, Wärme-
und Kälteversorgung sowie Verkehr | ||||
iii. | Erwartete Zielpfade
nach einzelnen Technologien für erneuerbare Energie, mit denen der
Mitgliedstaat auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie den Gesamtzielpfad und
die sektorspezifischen Zielpfade im Zeitraum 2021-2030 erreichen will, unter
Angabe des voraussichtlichen gesamten Bruttoendenergieverbrauchs je Technologie
und Sektor in Mio. t RÖE und der geplanten installierten Gesamtleistung
(aufgeschlüsselt nach neuer Kapazität und Repowering) pro Technologie und
Sektor in MW | ||||
iv. | Erwartete Zielpfade
für die Bioenergienachfrage, aufgeschlüsselt nach Wärme, Strom und Verkehr, und
für das Biomasseangebot nach Rohstoffen und Ursprung (differenziert nach
inländischer Erzeugung und Einfuhren); in Bezug auf forstwirtschaftliche
Biomasse eine Bewertung ihrer Quelle und ihrer Auswirkung auf
LULUCF-Senken | ||||
v. | Etwaige
andere nationale – auch langfristige und sektorspezifische –
Zielpfade und Ziele (z. B. Anteil der erneuerbaren Energie an der
Fernwärmeerzeugung, Nutzung erneuerbarer Energie in Gebäuden, Erzeugung von
erneuerbarer Energie durch Städte, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und
Eigenverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen, aus bei der
Abwasseraufbereitung anfallendem Klärschlamm gewonnene Energie) | ||||
2.2. | Dimension
„Energieeffizienz“ | ||||
i. | Die in Artikel 4
Buchstabe b genannten Elemente | ||||
ii. | Die Richtwerte für
2030, 2040 und 2050, innerstaatlich festgelegte messbare
Fortschrittsindikatoren, eine nachweisgestützte Schätzung der erwarteten
Energieeinsparungen und weiter reichenden Vorteile und ihre Beiträge zu den
Energieeffizienzvorgaben der Union gemäß den Fahrplänen der Strategien für die
langfristige Renovierung des nationalen Bestands an öffentlichen und privaten
Wohn- und Nichtwohngebäuden gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU | ||||
iii. | Etwaige
weitere nationale Ziele, einschließlich langfristiger Vorgaben oder Strategien
und sektorspezifischer Vorgaben, und nationale Ziele auf Gebieten wie
Energieeffizienz im Verkehr und in Bezug auf die Wärme- und Kälteerzeugung | ||||
2.3. | Dimension
„Sicherheit der Energieversorgung“ | ||||
i. | Die in Artikel 4
Buchstabe c genannten Elemente | ||||
ii. | Nationale Ziele für
die stärkere Diversifizierung der Energiequellen und Energieversorgung aus
Drittstaaten, damit die regionalen und nationalen Energiesysteme
widerstandsfähiger werden | ||||
iii. | Etwaige
nationale Ziele für die Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus
Drittstaaten, damit die regionalen und nationalen Energiesysteme
widerstandsfähiger werden | ||||
iv. | Nationale Ziele für die Erhöhung der Flexibilität des nationalen
Energiesystems, insbesondere durch die Erschließung heimischer Energiequellen,
Laststeuerung und Energiespeicherung | ||||
2.4. | Dimension „Energiebinnenmarkt“ | ||||
2.4.1. | Verbundfähigkeit der
Stromnetze | ||||
i. | Das Maß der
Verbundfähigkeit der Stromnetze, das der Mitgliedstaat bis 2030 unter
Berücksichtigung der Stromverbundvorgabe für 2030 von mindestens 15 %
anstrebt, mit einer Strategie, bei der dieses Maß von 2021 an in enger
Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der
Verbundvorgabe für 2020 von 10 % anhand
folgender Indikatoren für die gebotene Dringlichkeit von Maßnahmen festgelegt
wird: | ||||
(1) | Die Differenz bei den
Großhandelspreisen zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen oder Gebotszonen
übersteigt einen Richtschwellenwert von 2 EUR/MWh. | ||||
(2) | Die nominale
Übertragungskapazität der Verbindungsleitungen beträgt weniger als 30 %
der Spitzenlast. | ||||
(3) | Die nominale
Übertragungskapazität der Verbindungsleitungen beträgt weniger als 30 %
der installierten Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Energien. | ||||
Neue
Verbindungsleitungen werden einer sozioökonomischen und ökologischen
Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen und dürfen nur dann gebaut werden, wenn der
mögliche Nutzen die Kosten übersteigt. | |||||
2.4.2. | Energieübertragungsinfrastruktur | ||||
i. | Zentrale Vorhaben für
die Stromübertragungs- und Gasfernleitungsinfrastruktur sowie etwaige
Modernisierungsvorhaben, die für die Verwirklichung der Ziele und Vorgaben im
Rahmen der fünf Dimensionen der Strategie für die Energieunion notwendig
sind | ||||
ii. | etwaige wichtige
geplante Infrastrukturprojekte, die keine Vorhaben von gemeinsamem Interesse
sind
[3] | ||||
2.4.3. | Marktintegration | ||||
i. | Nationale Ziele für
andere Aspekte des Energiebinnenmarkts wie Erhöhung der Systemflexibilität,
insbesondere im Zusammenhang mit der Förderung wettbewerbsbestimmter
Strompreise gemäß den einschlägigen sektorspezifischen Rechtsvorschriften,
Marktintegration und -kopplung zur Steigerung der handelbaren Kapazität
bestehender Verbindungsleitungen, intelligente Netze, Aggregation,
Laststeuerung, Speicherung, dezentrale Erzeugung, Mechanismen für die
Einsatzplanung, Redispatch und Einspeisebeschränkung von Erzeugungsanlagen
sowie Preissignale in Echtzeit, mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der
Ziele | ||||
ii. | Etwaige nationale
Ziele für die diskriminierungsfreie Einbeziehung der Energie aus erneuerbaren
Quellen, der Laststeuerung und der Speicherung, auch mithilfe von Aggregation,
auf allen Energiemärkten, einschließlich eines Zeitplans für die Verwirklichung
der Ziele | ||||
iii. | Etwaige nationale
Ziele, um sicherzustellen, dass die Verbraucher am Energiesystem und an den
Vorteilen der Eigenerzeugung und aus neuen Technologien, einschließlich
intelligenter Stromzähler – teilhaben | ||||
iv. | Nationale Ziele für
die Sicherstellung der Angemessenheit des Elektrizitätssystems, falls
anwendbar, und der Flexibilität des Energiesystems im Hinblick auf die
Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit einem Zeitplan für die
Verwirklichung der Ziele | ||||
v. | Etwaige nationale
Ziele für den Schutz der Energieverbraucher und zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit der Energie-Endkundenbranche | ||||
2.4.4. | Energiearmut Etwaige nationale Ziele im Hinblick auf Energiearmut mit einem Zeitplan für die Verwirklichung der Ziele | ||||
2.5. | Dimension
„Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ | ||||
i. | Nationale Ziele und
Finanzierungsvorgaben für öffentliche und etwaige private Forschung und
Innovation im Zusammenhang mit der Energieunion, gegebenenfalls mit einem
Zeitrahmen, innerhalb dessen die Ziele verwirklicht werden sollten | ||||
ii. | Etwaige nationale
Ziele für 2050 im Zusammenhang mit der Förderung von Technologien für saubere
Energie und etwaige nationale Ziele mit langfristigen Vorgaben (bis 2050) für
die Einführung von CO2-emissionsarmen
Technologien, einschließlich Technologien zur Dekarbonisierung energie- und
CO2-intensiver Industriezweige und für die
eventuell damit zusammenhängende Transport- und Speicherinfrastruktur | ||||
iii. | Etwaige
nationale Ziele für die Wettbewerbsfähigkeit | ||||
3. | POLITIKEN UND MAẞNAHMEN | ||||
3.1. | Dimension
„Dekarbonisierung“ | ||||
3.1.1. | Emission und Abbau von
Treibhausgasen | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen zur Erfüllung der in der Verordnung (EU) 2018/842 festgelegten und in
Nummer 2.1.1 dieses Abschnitts genannten Vorgabe sowie Politiken und Maßnahmen
zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/841, die alle wichtigen
Emissionssektoren und die für die Steigerung des Abbaus geeigneten Sektoren
erfassen, mit Blick auf das Unionsziel der Klimaneutralität gemäß Artikel 2
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1119 | ||||
ii. | Etwaige regionale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet | ||||
iii. | Unbeschadet der
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen,
Finanzierungsmaßnahmen, einschließlich etwaiger Unterstützung durch die Union
und Nutzung von Unionsmitteln auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene | ||||
3.1.2. | Erneuerbare
Energie | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen zur Verwirklichung des nationalen Beitrags zur unionsweit
verbindlichen Vorgabe für 2030 in Bezug auf erneuerbare Energie und der
Zielpfade gemäß Artikel 4 Buchstabe a Absatz 2 und, falls anwendbar oder
vorhanden, die in Nummer 2.1.2 beschriebenen Elemente, einschließlich sektor-
und technologiespezifischer Maßnahmen
[4] | ||||
ii. | Etwaige spezifische
Maßnahmen für regionale Zusammenarbeit sowie optional die geschätzte
Überschussproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, die in andere
Mitgliedstaaten übertragen werden könnte, um den nationalen Beitrag und die
Zielpfade gemäß Nummer 2.1.2 zu verwirklichen | ||||
iii. | Spezifische Maßnahmen
zur etwaigen finanziellen Unterstützung, einschließlich Unterstützung durch die
Union und Nutzung von Unionsmitteln, der Förderung der Erzeugung und Nutzung
von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Strom, Wärme- und
Kälteerzeugung und Verkehr | ||||
iv. | Falls anwendbar, die
etwaige Bewertung der Unterstützung für Strom aus erneuerbaren Quellen, die die
Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001
vornehmen müssen | ||||
v. | Spezifische Maßnahmen
zur Einführung einer oder mehrerer Anlaufstellen, zur Straffung von
Verwaltungsverfahren, zur Bereitstellung von Information und Schulungen sowie
zur Förderung des Abschlusses von
Strombezugsverträgen Zusammenfassung der Politiken und Maßnahmen in dem Rahmen, den die Mitgliedstaaten nach Artikel 21 Absatz 6 und Artikel 22 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 umsetzen müssen, um die Entwicklung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften zu fördern und zu erleichtern | ||||
vi. | Prüfung, ob es Bedarf
an der Errichtung neuer Infrastruktur für Fernwärme und -kälte aus erneuerbaren
Energiequellen gibt | ||||
vii. | Etwaige spezifische
Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Energie aus Biomasse, insbesondere zur
Mobilisierung neuer Biomasseressourcen unter Berücksichtigung der folgenden
Aspekte:
| ||||
3.1.3. | Weitere Aspekte der
Dimension | ||||
i. | Etwaige nationale
Politiken und Maßnahmen, die EU-EHS-Sektoren betreffen, und Bewertung der
Komplementarität mit dem EU-EHS und der Auswirkungen auf das EU-EHS | ||||
ii. | Politiken und
Maßnahmen zur Erfüllung etwaiger anderer nationaler Vorgaben | ||||
iii. | Politiken und
Maßnahmen im Hinblick auf die emissionsarme Mobilität (einschließlich
Elektrifizierung des Verkehrs) | ||||
iv. | Etwaige
geplante nationale Politiken, Zeitpläne und Maßnahmen für die schrittweise
Einstellung der Subventionierung von Energie, insbesondere fossiler
Brennstoffe | ||||
3.2. | Dimension
„Energieeffizienz“ | ||||
Geplante Politiken,
Maßnahmen und Programme zur Verwirklichung der indikativen nationalen
Energieeffizienzbeiträge bis 2030 sowie von anderen in Nummer 2.2 genannten
Zielen, einschließlich geplanter Maßnahmen und Instrumente (auch
Finanzierungsinstrumente) zur Förderung der Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden, insbesondere im Hinblick auf Folgendes: | |||||
i. | Energieeffizienzverpflichtungssysteme und alternative politische
Maßnahmen gemäß den Artikeln 7a und 7b und Artikel 20 Absatz 6 der
Richtlinie 2012/27/EU, die zudem gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung zu
entwickeln sind | ||||
ii. | Langfristige
Renovierungsstrategie für die Unterstützung der Renovierung des nationalen
Bestands an öffentlichen und privaten Wohn- und Nichtwohngebäuden
[5], einschließlich Politiken und
Maßnahmen zur Förderung kosteneffizienter umfassender Renovierungen sowie
Politiken und Maßnahmen, die auf die Segmente des nationalen Gebäudebestands
mit der schlechtesten Leistung gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU
abzielen | ||||
iii. | Beschreibung der
Politiken und Maßnahmen zur Förderung von Energiedienstleistungen im
öffentlichen Sektor und Maßnahmen zur Beseitigung von rechtlichen und sonstigen
Hindernissen, die die Nutzung von Energieleistungsverträgen und anderen
Energieeffizienz-Dienstleistungsmodellen erschweren
[6] | ||||
iv. | Sonstige geplante
Politiken, Maßnahmen und Programme zur Verwirklichung der indikativen
nationalen Energieeffizienzbeiträge für 2030 sowie anderer in Ziffer 2.2
genannter Ziele (z. B. Maßnahmen zur Förderung des Vorbildcharakters der
Gebäuden öffentlicher Einrichtungen und zur Förderung der energieeffizienten
Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zur Förderung von Energieaudits und
Energiemanagementsystemen
[7], Maßnahmen zur Schulung der
Verbraucher sowie Informations- und Ausbildungsmaßnahmen
[8], sonstige Maßnahmen
zur Förderung von Energieeffizienz
[9] | ||||
v. | Etwaige Beschreibung
von Politiken und Maßnahmen zur Förderung des Beitrags lokaler
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zur Umsetzung der Politiken und Maßnahmen
gemäß den Ziffern i, ii, iii und iv | ||||
vi. | Beschreibung der
Maßnahmen zur Erschließung der Energieeffizienzpotenziale der Gas- und
Strominfrastruktur
[10] | ||||
vii. | Etwaige regionale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet | ||||
viii. | Finanzierungsmaßnahmen – einschließlich Unterstützung durch
die Union und Nutzung von Unionsmitteln – auf diesem Gebiet auf
nationaler Ebene | ||||
3.3. | Dimension
„Sicherheit der Energieversorgung“
[11] | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.3 vorgesehenen Elementen
[12] | ||||
ii. | Regionale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet | ||||
iii. | Etwaige
Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich
Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln | ||||
3.4. | Dimension
„Energiebinnenmarkt“
[13] | ||||
3.4.1. | Strominfrastruktur | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen zur Verwirklichung des in Artikel 4 Buchstabe d vorgesehenen Grads
der Verbundfähigkeit | ||||
ii. | Regionale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
[14] | ||||
iii. | Etwaige
Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich
Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln | ||||
3.4.2. | Energieübertragungsinfrastruktur | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.4.2 vorgesehenen Elementen,
darunter etwaige spezifische Maßnahmen, die die Durchführung von Vorhaben von
gemeinsamem Interesse und anderer zentraler Infrastrukturprojekte ermöglichen
sollen | ||||
ii. | Regionale
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet
[15] | ||||
iii. | Etwaige
Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich
Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln | ||||
3.4.3. | Marktintegration | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.4.3 vorgesehenen Elementen | ||||
ii. | Maßnahmen zur
Verbesserung der Flexibilität des Energiesystems im Hinblick auf die Erzeugung
von Energie aus erneuerbaren Quellen etwa intelligente Netze, Aggregation,
Laststeuerung, Speicherung, dezentrale Erzeugung, Mechanismen für die
Einsatzplanung, Redispatch und Einspeisebeschränkung von Erzeugungsanlagen
sowie Preissignale in Echtzeit, einschließlich der Einführung von
Intraday-Marktkopplung und Mehrländer-Ausgleichsmärkten | ||||
iii. | Etwaige Maßnahmen zur
Sicherstellung der diskriminierungsfreien Einbeziehung von Energie aus
erneuerbaren Quellen, der Laststeuerung und der Speicherung, auch mithilfe von
Aggregation, auf allen Energiemärkten | ||||
iv. | Politiken und
Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, vor allem schutzbedürftiger und
gegebenenfalls energiearmer Verbraucher, zur Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit und Bestreitbarkeit des Energie-Einzelhandelsmarktes | ||||
v. | Beschreibung von
Maßnahmen zur Ermöglichung und zum Ausbau der Laststeuerung, einschließlich
Maßnahmen, mit denen die dynamische Tarifierung unterstützt wird
[16] | ||||
3.4.4. | Energiearmut | ||||
i. | Gegebenenfalls Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung der in
Ziffer 2.4.4 vorgesehenen Ziele | ||||
3.5. | Dimension
„Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ | ||||
i. | Politiken und
Maßnahmen im Zusammenhang mit den in Ziffer 2.5 vorgesehenen Elementen | ||||
ii. | Etwaige Zusammenarbeit
mit anderen Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet; dies umfasst auch etwaige
Auskünfte darüber, wie die Ziele und Politiken des SET-Plans auf nationale
Verhältnisse übertragen werden | ||||
iii. | Etwaige
Finanzierungsmaßnahmen auf diesem Gebiet auf nationaler Ebene, einschließlich
Unterstützung durch die Union und Nutzung von Unionsmitteln | ||||
ABSCHNITT B: ANALYSEGRUNDLAGE
[17] | |||||
4. | |||||
4.1. | Prognostizierte
Entwicklung der wichtigsten exogenen Faktoren, die die Entwicklung des
Energiesystems und der THG-Emissionen beeinflussen | ||||
i. | Makroökonomische
Vorhersagen (BIP und Bevölkerungswachstum) | ||||
ii. | Sektorveränderungen,
die sich voraussichtlich auf das Energiesystem und die THG-Emissionen
auswirken | ||||
iii. | Globale Energietrends,
internationale Preise für fossile Brennstoffe,
CO2-Preis im EU-EHS | ||||
iv. | Entwicklung der Technologiekosten | ||||
4.2. | Dimension
„Dekarbonisierung“ | ||||
4.2.1. | THG-Emissionen und
THG-Abbau | ||||
i. | Die Entwicklungstrends
der aktuellen THG-Emissionen und des THG-Abbaus in den Sektoren des EU-EHS, der
Lastenteilung und der LULUCF sowie in verschiedenen Energiesektoren | ||||
ii. | Projektionen der
sektorspezifischen Entwicklungen mit derzeitigen nationalen und
Unionsspolitiken und -maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für
2030) | ||||
4.2.2. | Erneuerbare
Energie | ||||
i. | Aktueller Anteil der
aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Bruttoendenergieverbrauch in
verschiedenen Sektoren (Wärme- und Kälteerzeugung, Strom und Verkehr) und nach
Technologien innerhalb dieser Sektoren | ||||
ii. | Vorläufige Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken
und Maßnahmen für 2030 (mit einem Ausblick bis 2040) | ||||
4.3. | Dimension
„Energieeffizienz“ | ||||
i. | Aktueller Primär- und
Endenergieverbrauch in der Wirtschaft nach Sektoren (darunter Industrie,
Wohngebäude, Dienstleistungen und Verkehr) | ||||
ii. | Aktuelles Potenzial
für den Einsatz der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der effizienten
Fernwärme- und Fernkälteversorgung
[20] | ||||
iii. | Projektionen unter
Berücksichtigung der unter Nummer 1.2 Ziffer ii beschriebenen aktuellen
Energieeffizienz-Politiken, -maßnahmen und -programme für den Primär- und den
Endenergieverbrauch für jeden Sektor mindestens bis 2040 (einschließlich für
2030)
[21] | ||||
iv. | Kostenoptimale Niveaus der Mindestanforderungen für die
Gesamtenergieeffizienz gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2010/31/EU, die sich aus
nationalen Berechnungen ergeben | ||||
4.4. | Dimension
„Sicherheit der Energieversorgung“ | ||||
i. | Aktueller Energiemix,
inländische Energieressourcen, Einfuhrabhängigkeit und entsprechende
Risiken | ||||
ii. | Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken und
Maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030) | ||||
4.5. | Dimension
„Energiebinnenmarkt“ | ||||
4.5.1. | Verbundfähigkeit der
Stromnetze | ||||
i. | Aktueller Grad des
Netzverbunds und wichtigste Verbindungsleitungen
[22] | ||||
ii. | Projektionen der
Anforderungen an den Ausbau der Übertragungsleitungen (einschließlich für 2030)
[23] | ||||
4.5.2. | Energieübertragungsinfrastruktur | ||||
i. | Wesentliche Merkmale
der bestehenden Übertragungsinfrastruktur für Strom und Gas
[24] | ||||
ii. | Projektionen der
Anforderungen an den Netzausbau mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030)
[25] | ||||
4.5.3. | Strom- und Gasmärkte,
Energiepreise | ||||
i. | Aktuelle Lage der
Strom- und Gasmärkte, einschließlich Energiepreise | ||||
ii. | Projektionen der Entwicklung mit derzeitigen Politiken und
Maßnahmen mindestens bis 2040 (einschließlich für 2030) | ||||
4.6. | Dimension
„Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ | ||||
i. | Aktuelle Lage des
Sektors der CO2-emissionsarmen Technologien und,
soweit möglich, seiner Position auf dem Weltmarkt (diese Analyse ist unions-
oder weltweit vorzunehmen) | ||||
ii. | Aktuelles Niveau der
öffentlichen und etwaigen privaten Ausgaben für Forschung und Innovation auf
dem Gebiet der CO2-emissionsarmen Technologien,
aktuelle Anzahl der Patente und aktuelle Anzahl der Forscher | ||||
iii. | Aufschlüsselung der
derzeitigen Preiselemente, die die wichtigsten drei Preisbestandteile ausmachen
(Energie, Netze, Steuern bzw. Abgaben) | ||||
iv. | Beschreibung der Subventionen für Energie, einschließlich für
fossile Brennstoffe | ||||
5. | FOLGENABSCHÄTZUNG DER GEPLANTEN POLITIKEN UND MAẞNAHMEN
[26] | ||||
5.1. | Auswirkungen der in
Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken und Maßnahmen auf das
Energiesystem und die THG-Emissionen und den THG-Abbau mit einem Vergleich mit
den Projektionen mit den (in Abschnitt 4 beschriebenen) derzeitigen Politiken
und Maßnahmen | ||||
i. | Projektionen der
Entwicklung des Energiesystems sowie der Emissionen und des Abbaus von
Treibhausgasen, aber auch, sofern sachdienlich, der Emissionen von
Luftschadstoffen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 mit den geplanten
Politiken und Maßnahmen mindestens bis zehn
Jahre nach dem im Plan erfassten Zeitraum (einschließlich des
letzten Jahres des Gültigkeitszeitraums des Plans), unter Berücksichtigung der
einschlägigen Unionspolitiken und -Maßnahmen | ||||
ii. | Bewertung der
strategischen Wechselbeziehungen (zwischen den derzeitigen und den geplanten
Politiken und Maßnahmen innerhalb eines Politikbereichs und zwischen den
derzeitigen und den geplanten Politiken und Maßnahmen verschiedener
Politikbereiche) mindestens bis zum letzten Jahr des Gültigkeitszeitraums des
Plans, womit insbesondere das Ziel verfolgt wird, ein umfassendes Verständnis
davon zu erlangen, wie sich Energieeffizienz- bzw. Energiesparmaßnahmen auf die
erforderliche Größe des Energiesystems auswirken, und dadurch das Risiko nicht
amortisierbarer Investitionen in die Energieversorgung zu mindern | ||||
iii. | Bewertung der Wechselbeziehungen zwischen den bestehenden und
geplanten nationalen Politiken und Maßnahmen und den klima- und
energiepolitischen Maßnahmen der Union | ||||
5.2. | Auswirkungen der in Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken
und Maßnahmen auf Volkswirtschaft und, soweit möglich, auf Gesundheit, Umwelt,
Beschäftigung und Bildung, Kompetenzen und soziale Verhältnisse einschließlich
der Aspekte des gerechten Übergangs (in Form von Kosten und Nutzen sowie
Kosteneffizienz) zumindest bis zum letzten Jahr des Gültigkeitszeitraums des
Plans mit einem Vergleich mit den Projektionen mit den derzeitigen Politiken
und Maßnahmen | ||||
5.3. | Übersicht der
erforderlichen Investitionen | ||||
i. | Bestehende
Investitionsströme und Annahmen zu künftigen Investitionen im Zusammenhang mit
den geplanten Politiken und Maßnahmen | ||||
ii. | Sektoren- bzw.
marktbezogene Risikofaktoren oder Hindernisse im nationalen oder regionalen
Kontext | ||||
iii. | Analyse
zusätzlicher öffentlicher Finanzhilfen bzw. Ressourcen zum Schließen der in
Ziffer ii festgestellten Lücken | ||||
5.4. | Auswirkungen der in
Abschnitt 3 beschriebenen geplanten Politiken und Maßnahmen auf andere
Mitgliedstaaten und die regionale Zusammenarbeit zumindest bis zum letzten Jahr
des Gültigkeitszeitraums des Plans mit einem Vergleich mit den Projektionen mit
den derzeitigen Politiken und Maßnahmen | ||||
i. | Soweit möglich,
Auswirkungen auf das Energiesystem in benachbarten oder anderen Mitgliedstaaten
in der Region | ||||
ii. | Auswirkungen auf
Energiepreise, Versorgungseinrichtungen und die Integration des
Energiemarktes | ||||
iii. | Etwaige
Auswirkungen auf die regionale Zusammenarbeit | ||||
5.5. | Beitrag der geplanten
Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung des Unionsziels der Klimaneutralität
gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1119 |
Teil 2
Liste der in Abschnitt B des nationalen Plans anzugebenden Parameter und Variablen [27] [28] [29] [30]
Die folgenden Parameter, Variablen, Energiebilanzen und Indikatoren sind bei Bedarf in Abschnitt B „Analysegrundlage“ der nationalen Pläne anzugeben:
Allgemeine Parameter und Variablen
(1)Bevölkerung [in Mio.]
(2)BIP [in Mio. EUR]
(3)Sektorspezifische Bruttowertschöpfung (einschließlich Hauptindustriezweige, Bauwesen, Dienstleistungen und Landwirtschaft) [in Mio. EUR]
(4)Anzahl der Haushalte [in Tausend]
(5)Größe der Haushalte [Einwohner/Haushalt]
(6)Verfügbares Einkommen der Haushalte [in EUR]
(7)Anzahl Personenkilometer: alle Verkehrsträger, d. h. aufgeschlüsselt nach Straßenverkehr (PKW und Busse nach Möglichkeit separat), Schienenverkehr, Luftfahrt und (falls vorhanden) nationale Schifffahrt [in Mio. Pkm]
(8)Frachttonnenkilometer: alle Verkehrsträger ohne internationalen Seeverkehr, d. h. aufgeschlüsselt nach Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftfahrt und nationale Schifffahrt (Binnenwasserstraßen und nationaler Seeverkehr) [in Mio. tkm]
(9)Internationale Einfuhrpreise für die Brennstoffe Öl, Gas und Kohle [EUR/GJ oder EUR/t RÖE] auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission
(10)CO2-Preis im EU-EHS [EUR/EUA] auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission
(11)Angenommene Euro- und US-Dollar-Wechselkurse (soweit zutreffend) [EUR/Währung und USD/Währung]
(12)Anzahl Heizgradtage (HDD)
(13)Anzahl Kühlgradtage (CDD)
(14)In den Modellen für die wichtigsten relevanten Technologien angenommene Technologiekosten
Energiebilanzen und -indikatoren
2.1.Energieversorgung
(1)Inländische Produktion nach Brennstofftyp (alle Energieprodukte, die in erheblichen Mengen hergestellt werden) [in kt RÖE]
(2)Nettoeinfuhren nach Brennstofftyp (einschließlich Strom, aufgeschlüsselt nach Nettoeinfuhren innerhalb der EU und aus Drittstaaten) [in kt RÖE]
(3)Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittstaaten [in %]
(4)Haupteinfuhrquellen (Staaten) für Hauptenergie (einschließlich Gas und Strom)
(5)Bruttoinlandsverbrauch nach Brennstofftypquellen (alle festen Brennstoffe, alle Energieprodukte: Kohle, Rohöl und Erdölerzeugnisse, Erdgas, Kernenergie, Strom, abgeleitete Wärme, erneuerbare Energie, Abfall) [in kt RÖE]
2.2.Strom und Wärme
(1)Brutto-Stromerzeugung [in GWh]
(2)Brutto-Stromerzeugung nach Brennstoffen (alle Energieprodukte) [in GWh]
(3)Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Strom- und Wärmeerzeugung insgesamt [in %]
(4)Stromerzeugungskapazität nach Quellen, einschließlich Stilllegungen und Neuinvestitionen [MW]
(5)Wärmeerzeugung in Wärmekraftwerken
(6)Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen (einschl. industrielle Abwärme)
(7)Kapazitäten für den staatenübergreifenden Verbund von Gas und Strom [Definition von Strom gemäß dem Ergebnis der laufenden Verhandlungen auf der Grundlage einer Verbundvorgabe von 15 %] und deren prognostizierter Auslastungsgrad
2.3.Umwandlungssektor
(1)Brennstoffeinsatz bei der Stromerzeugung in Wärmekraftwerken (feste Brennstoffe, Öl, Gas) [in kt RÖE]
(2)Brennstoffeinsatz bei anderen Umwandlungsprozessen [in kt RÖE]
2.4.Energieverbrauch
(1)Primär- und Endenergieverbrauch [in kt RÖE]
(2)Endenergieverbrauch je Sektor (einschließlich Industrie, Wohngebäude, Dienstleistungen, Landwirtschaft und Verkehr (sofern möglich, aufgeschlüsselt nach Personen- und Frachtverkehr)) [in kt RÖE]
(3)Endenergieverbrauch nach Brennstoff (alle Energieprodukte) [in kt RÖE]
(4)Nichtenergetischer Endverbrauch [in kt RÖE]
(5)Primärenergieintensität der gesamten Wirtschaft (Primärenergieverbrauch pro BIP) [in t RÖE/EUR]
(6)Endenergieintensität je Sektor (einschließlich Industrie, Wohngebäude, Dienstleistungen und Verkehr (sofern möglich, aufgeschlüsselt nach Personen- und Frachtverkehr))
2.5.Preise
(1)Strompreise nach Art des Verbrauchssektors (Wohngebäude, Industrie, Dienstleistungen)
(2)Nationale Endkundenhandelspreise für Kraftstoff (einschließlich Steuern, nach Quellen und Sektoren) [in EUR/kt RÖE]
2.6.Investitionen
Investitionskosten in die Sektoren Energieumwandlung, -versorgung, -übertragung und -verteilung
2.7.Erneuerbare Energie
(1)Bruttoendverbrauch von Energie aus erneuerbaren Quellen und Anteil der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie am Bruttoendenergieverbrauch und nach Sektoren (Strom, Wärme- und Kälteerzeugung, Verkehr) und nach Technologien
(2)Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Gebäuden; dies umfasst – falls verfügbar – Daten, die nach erzeugter, verbrauchter und ins Netz eingespeister Energie aus Fotovoltaiksystemen, Solarthermiesystemen, Biomasse, Wärmepumpen, Geothermiesystemen sowie allen anderen dezentralen Systemen auf Basis erneuerbarer Energiequellen aufgeschlüsselt wurden
(3)Etwaige andere nationale, auch langfristige und sektorspezifische Zielpfade z. B. Anteil an aus Nahrungsmittelpflanzen gewonnener Biobrennstoffe und fortschrittlicher Biobrennstoffe, Anteil von erneuerbaren Energien an der Fernwärmeerzeugung sowie Anteil der von Städten und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen
Indikatoren für THG-Emissionen und THG-Abbau
(1)THG-Emissionen nach Bereichen (EU-EHS, Lastenteilung und LULUCF)
(2)THG-Emissionen nach IPCC-Bereichen und nach Gasen (sofern angebracht, aufgeschlüsselt in EU-EHS- und Lastenteilungssektoren) [in tCO2-Äq]
(3)CO2-Intensität der Gesamtwirtschaft [in tCO2-Äq/BIP]
(4)Indikatoren für CO2-Emissionen
(a)THG-Intensität der inländischen Strom- und Wärmeerzeugung [in tCO2-Äq/MWh]
(b)THG-Intensität des Endenergieverbrauchs nach Sektoren [in CO2-Äq/t RÖE]
(5)Parameter für andere Emissionen als CO2-Emissionen
(a)Viehbestand: Milchvieh [1 000 Stück], Mastvieh [1 000 Stück], Schafe [1 000 Stück], Schweine [1 000 Stück], Geflügel [1 000 Stück]
(b)Stickstoffeintrag durch Ausbringen von Kunstdünger [in kt Stickstoff]
(c)Stickstoffeintrag durch Ausbringen von Dung [in kt Stickstoff]
(d)Durch stickstoffbindende Pflanzen gebundener Stickstoff [in kt Stickstoff]
(e)Stickstoff in in den Boden eingebrachten Ernterückständen [in kt Stickstoff]
(f)Fläche bestellter organischer Böden [in ha]
(g)Aufkommen an festen Siedlungsabfällen (FSA)
(h)In Deponien gelagerte feste Siedlungsabfälle (FSA)
(i)Anteil der CH4-Rückgewinnung an der aus Deponien freigesetzten CH4-Gesamtmenge [in %]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAJ-27171
1Anm. d. Red.: Anhang I i. d. F. der VO v. (ABl Nr. L 243 S. 1) mit Wirkung v. .
2Amtl. Anm.: Die Vereinbarkeit mit den langfristigen Strategien gemäß Artikel 15 muss sichergestellt sein.
3Amtl. Anm.: Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (ABl L 115 v. , S. 39).
4Amtl. Anm.: Bei der Planung dieser Maßnahmen berücksichtigen die Mitgliedstaaten das Ende der Lebensdauer von Bestandsanlagen und das Potenzial für Repowering.
5Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 2a der Richtlinie 2010/31/EU.
6Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2012/27/EU.
7Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU.
8Amtl. Anm.: Gemäß den Artikeln 12 und 17 der Richtlinie 2012/27/EU.
9Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2012/27/EU.
10Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2012/27/EU.
11Amtl. Anm.: Die Strategien und Maßnahmen müssen dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ gerecht werden.
12Amtl. Anm.: Die Vereinbarkeit mit den Präventions- und Notfallplänen gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates v. über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (ABl L 280 v. , S. 1) und mit den Risikovorsorgeplänen gemäß der Verordnung (EU) 2018/2001 [gemäß dem Vorschlag COM(2016)0862 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG] muss sichergestellt sein.
13Amtl. Anm.: Die Strategien und Maßnahmen müssen dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ gerecht werden.
14Amtl. Anm.: Andere als die mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten regionalen Gruppen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
15Amtl. Anm.: Andere als die mit der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 festgelegten regionalen Gruppen für Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
16Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 15 Absatz 8 der Richtlinie 2012/27/EU.
17Amtl. Anm.: Teil 2 enthält die ausführliche Liste der in Abschnitt B des Plans anzugebenden Parameter und Variablen.
18Amtl. Anm.: Die aktuelle Lage gibt die Situation zum Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans (oder die neuesten verfügbaren Daten) wieder. Derzeitige Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, die durchgeführt werden oder verabschiedet wurden. Verabschiedete Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, zu denen zum Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans ein offizieller Regierungsbeschluss vorliegt und eine eindeutige Verpflichtung besteht, sie durchzuführen. Durchgeführte Strategien und Maßnahmen sind die Strategien und Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des integrierten nationalen Energie- und Klimaplans oder des integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichts mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: unmittelbar anwendbare Unionsrechtsvorschriften oder nationale Rechtsvorschriften sind in Kraft, eine oder mehrere freiwillige Vereinbarungen wurden geschlossen, Finanzmittel wurden zugewiesen, Humanressourcen wurden mobilisiert.
19Amtl. Anm.: Der Auswahl exogener Faktoren können die Annahmen des EU-Referenzszenarios 2016 oder anderer nachfolgender Politikszenarien, bei denen dieselben Variablen genutzt werden, zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus können auch die spezifischen Ergebnisse des EU-Referenzszenarios 2016 für die Mitgliedstaaten sowie die Ergebnisse nachfolgender Politikszenarien hilfreiche Informationen für die Erstellung nationaler Projektionen unter Berücksichtigung der derzeitigen Strategien und Maßnahmen und Folgenabschätzungen liefern.
20Amtl. Anm.: Gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2012/27/EU.
21Amtl. Anm.: Dieses Referenzszenario mit unveränderten Rahmenbedingungen bildet die Grundlage für die unter Nummer 2.3 beschriebene Vorgabe für den Primär- und Endenergieverbrauch im Jahr 2030 und für die Umrechnungsfaktoren.
22Amtl. Anm.: Unter Bezugnahme auf Übersichten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) über die bestehende Übertragungsinfrastruktur.
23Amtl. Anm.: Unter Bezugnahme auf nationale Netzentwicklungspläne und regionale Investitionspläne von ÜNB.
24Amtl. Anm.: Unter Bezugnahme auf Übersichten der ÜNB über die bestehende Übertragungsinfrastruktur.
25Amtl. Anm.: Unter Bezugnahme auf nationale Netzentwicklungspläne und regionale Investitionspläne von ÜNB.
26Amtl. Anm.: Geplante Strategien und Maßnahmen sind Optionen, die erörtert werden und bei denen eine realistische Chance besteht, dass sie nach dem Zeitpunkt der Einreichung des nationalen Plans verabschiedet und durchgeführt werden. Die entsprechenden Prognosen im Abschnitt 5.1 Ziffer i umfassen daher nicht nur die durchgeführten und verabschiedeten Strategien und Maßnahmen (Prognosen mit derzeitigen Strategien und Maßnahmen), sondern auch die geplanten Strategien und Maßnahmen.
27Amtl. Anm.: Für den Plan für den Zeitraum 2021-2030: Zu jedem Parameter bzw. jeder Variable in der Liste sind die Trends für die Jahre 2005 bis 2040 (2005 bis 2050, wenn angemessen), einschließlich für das Jahr 2030, in Fünfjahresintervallen in den Abschnitten 4 und 5 anzugeben. Dabei ist anzugeben, welche Parameter auf exogenen Annahmen beruhen und welche das Ergebnis einer Modellrechnung sind.
28Amtl. Anm.: Da gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken diese die Hauptquelle für bei der Berichterstattung und Überwachung verwendete statistische Daten sind, stützen sich die gemeldeten Daten und Projektionen soweit möglich auf Eurostat-Daten und auf Methoden, die für die Meldung europäischer Statistiken nach den jeweiligen branchenspezifischen Rechtsvorschriften verwendet werden, und sind mit diesen vereinbar.
29Amtl. Anm.: Alle Projektionen werden auf der Grundlage konstanter Preise (Basisjahr: Preise von 2016) vorgenommen.
30Amtl. Anm.: Die Kommission spricht Empfehlungen für die zentralen Parameter für die Projektion aus, die zumindest die Einfuhrpreise für Öl, Gas und Kohle sowie die CO2-Preise im EU-EHS umfassen.