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VO (EU) 2018/1999 Artikel 36

Kapitel 5: Zusammenfassende Bewertung der Fortschritte und politische Maßnahmen, mit denen die Vorgaben der Union erreicht werden sollen – Überwachung durch die Kommission

Artikel 36 Überwachung des Governance-Mechanismus

1Im Rahmen des Berichts über die Lage der Energieunion gemäß Artikel 35 unterrichtet die Kommission das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne. 2Das Europäische Parlament und der Rat befassen sich jährlich mit den von der Energieunion erzielten Fortschritten zu sämtlichen Dimensionen der Energie- und Klimapolitik.

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JAAAJ-27171