Gesetze: DBA Österreich Art. 9 Abs. 1DBA Österreich Art. 15 Abs. 1 und 3EStG 1975 § 26 Abs. 1EStG 1975 § 26bEStG 1975 § 32b
Progressionsvorbehalt im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten
Leitsatz
1. Im Falle der Zusammenveranlagung unbeschränkt steuerpflichtiger Eheleute ist das Einkommen auch dann mit dem Steuersatz, der sich aufgrund des Progressionsvorbehalts eines DBA ergibt, zu besteuern, wenn der eine Ehegatte ausschließlich ausländische Einkünfte - hier solche aus nichtselbständiger Arbeit - bezieht, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Vorschriften des Abkommens steuerfrei sind.
2. Zur Berechnung des maßgeblichen Steuersatzes aufgrund eines Progressionsvorbehalts.
Tatbestand
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