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FG Münster Urteil v. - 8 K 2748/20 E

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2; AO § 42; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7

Anschaffungskosten

Aufteilung eines Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude

Leitsatz

1) Bei einer im Kaufvertrag vorgenommenen Kaufpreisaufteilung sind die vereinbarten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen.

2) Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Kaufpreis sei nur zum Schein bestimmt worden oder die Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs seien gegeben.

3) Für die Beurteilung, ob die vertraglich vereinbarten Werte steuerlich anzuerkennen sind, sind die Wertverhältnisse am Tag des Gefahrübergangs maßgeblich.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2022:0922.8K2748.20E.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 4
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2023 S. 4
DStR-Aktuell 2023 S. 6 Nr. 32
FAAAJ-27116

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FG Münster, Urteil v. 22.09.2022 - 8 K 2748/20 E

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