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Corona | Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe III Plus und IV
Seit dem kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und die Überbrückungshilfe IV eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnungen). Die Schlussabrechnung muss durch einen prüfenden Dritten bis zum eingereicht werden. In Einzelfällen kann eine [i]Hendricks/Beyme, NWB 47/2022 S. 3312Verlängerung bis beantragt werden . Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt.