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Haftungsrisiken und Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers
Die Gefahren der Insolvenz des Mandanten im Prüfungsmandat
Die Geltendmachung von Haftungsansprüchen ist – neben der Insolvenzanfechtung – ein Mittel, um die Insolvenzmasse anzureichern und für die Gläubigergesamtheit eine höhere Quote zu erzielen. Dabei richten sich potenzielle Haftungsansprüche nicht nur gegen den Vorstand bzw. den Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft. Auch Berater der Insolvenzschuldnerin können in Anspruch genommen werden. Dies hat u. a. der Fall der insolventen Wirecard AG gezeigt, der für zahlreiche Schlagzeilen und viel Aufregung in der Wirtschaft und Politik gesorgt hat. Da die Abschlussprüfer immer öfter in den Fokus der Insolvenzverwalter geraten, gewinnt die Frage nach den Voraussetzungen und dem Umfang einer Haftung des Abschlussprüfers an Bedeutung. Fraglich ist zudem, welches Schicksal seine Vergütungsansprüche ereilt, wenn über das Vermögen seines Mandanten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Antwort auf diese beiden Fragen.
In der Insolvenz des Mandanten droht dem Abschlussprüfer eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, sofern er die Pflicht zur gewissenhaften Abschlussprüfung verletzt hat.
§ 102 StaRUG begründet keine Prüfungs- und Hinweispflicht von I...